Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version Juli 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Begriffsbestimmungen

„Shiftmove“, „wir“, „unser(e/n)“ und „uns“ steht für die Shiftmove GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift in der Warschauer Straße 57, 10243 Berlin, eingetragen im Handelsregister des  Amtsgerichts  Charlottenburg  unter  HRB  247276  B,  und  -  sofern  relevant  –  die  mit  uns verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.  

Zu den verbundenen Unternehmen der sog. Shiftmove Gruppe gehören insbesondere:  

- Avrios International AG, Weststrasse 50, 8003 Zürich, Schweiz, Handelsregistereintrag Nummer: CHE-480.579.000 beim Handelsregisteramt: Zürich, Mehrwertsteuernummer CHE-480.579.000 MWST (nachfolgend: Avrios)  

- Vimcar GmbH, Warschauer Str. 57, 10243 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg HRB 154163 B, Umsatzsteueridentifikationsnr: DE292305932 (nachfolgend: Vimcar).

1.1.2. “Kunde” meint nachstehend nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen  Rechts  und  öffentlich-rechtliche  Sondervermögen,  die  von  Shiftmove  Produkte erwerben.  Auf  Verträge  mit  Verbrauchern  im  Sinne  von  § 13 BGB  finden  diese  AGB  keine Anwendung. Nachfolgend verwenden wir auch „Sie“ als Synonym für „Kunde“.

1.1.3. “Die Parteien” meint nachstehend sowohl Shiftmove als auch den Kunden gemeinsam. “Partei” meint Shiftmove oder den Kunden.  

1.1.4. “Shiftmove Produkte” umfasst alle von der Shiftmove angebotenen Produkte. Dazu zählen insbesondere die Avrios Plattform, Vimcar Fleet und das Vimcar Fahrtenbuch als Software-as-a-Service-Lösungen sowie weiterer durch Shiftmove angebotener Leistungen für das Flottenmanagement.  

1.1.5. “Nutzer” meint jede natürliche Person, die im Namen und im Auftrag des Kunden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt und die befugt ist, die Shiftmove Produkte im Namen und im Auftrag des Kunden im Rahmen der ihr vom Kunden erteilten Genehmigungen zu nutzen.

1.1.6. “Nutzungsvertrag” meint nachfolgend das gesamte Vertragswerk, insbesondere vom Kunden unterzeichnete Angebote, Individualvereinbarungen und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien hinsichtlich der Nutzung von Shiftmove Produkten.  

1.1.7 “Lizenz” meint nachfolgend die autorisierte Zuweisung eines Shiftmove Produkts zur Nutzung, wobei – entsprechend den Bestimmungen des Nutzungsvertrages – die Anzahl der Nutzer oder der  Fahrzeuge,  für  die  das  jeweilige  Shiftmove  Produkt  genutzt  wird,  die  Zahl  der  benötigten Lizenzen bestimmt.  

1.2. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Bestellungen und die Nutzung von Shiftmove Produkten,
- die auf der Website von Shiftmove aufgelistet sind,
- die über einen von Shiftmove betriebenen Onlineshop angeboten werden oder,  
- die durch ein individuelles Vertragsangebot durch Shiftmove dem Kunden angeboten werden.

Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, kommt der  Nutzungsvertrag über die dort aufgeführten Produkte ausschließlich mit der Shiftmove GmbH zustande.  

1.3. Anwendbarkeit der AGB bei Folgebestellungen

Bestellt der Kunde weitere Shiftmove Produkte, so finden auf deren Nutzung die AGB in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

1.4. Keine Einbeziehung fremder AGB

Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder sonstiger von diesen AGB abweichender Bestimmung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Shiftmove. Kein Mitarbeiter von Shiftmove ist befugt, Änderungen dieser AGB zuzustimmen, sofern diese nicht auf einem separaten Bestellformular mit genauem Verweis auf die zu ändernde Bestimmung festgehalten wurden.  

1.5. Änderungsvorbehalt der AGB

Änderungen dieser AGB können durch Angebot von Shiftmove und Annahme des Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zuungunsten des Kunden verschoben wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Das Angebot von Shiftmove erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform (Änderungsmitteilung). Schweigt der Kunde auf das Angebot von Shiftmove oder widerspricht er nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar, mit der die Änderungen wirksam werden. Der Kunde wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gelten die bisherigen AGB fort. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung in Textform. Shiftmove hat im Falle des Widerspruchs das Recht, den Nutzungsvertrag unter Berücksichtigung auch der Interessen des Kunden vorzeitig zu kündigen, wenn Shiftmove die künftige Erfüllung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich oder rechtlich nicht zumutbar ist.

1.6. Abtretung

Der Kunde kann Rechte aus dem mit der Shiftmove GmbH geschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Shiftmove an Dritte übertragen.  Der  Kunde  wird  einer  Übertragung  des Nutzungsvertrages  durch  Shiftmove  an  ein  verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten zustimmen, wenn Shiftmove den Kunden  in Textform auffordert, der Vertragsübernahme zuzustimmen und diese im Rahmen einer Fusion, Akquisition oder Reorganisation  oder  Veräußerung aller  oder  wesentlicher  Teile  der  Vermögenswerte  der  Shiftmove erfolgt,  die Vertragsdurchführung  durch  eine  solche  Übertragung  nicht  beeinträchtigt  wird  und  die Zustimmung dem Kunden im Übrigen zumutbar ist. Shiftmove übernimmt für Transaktionen von Shiftmove Produkten (z.B.: Hardware) zwischen Dritten (z.B. über eBay) keine Verantwortung. Shiftmove  hat  das  Recht, Dritte  mit  der  Erfüllung  der  vertraglichen Pflichten  zu  beauftragen,  sofern Shiftmove für das Verhalten des Subunternehmers verantwortlich bleibt

1.7. Recht zur Nutzung der Shiftmove Produkts

1.7.1. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags gewährt Shiftmove dem Kunden nach Maßgabe des Nutzungsvertrages  ein  nicht  ausschließliches,  nicht  übertragbares,  nicht  unterlizenzierbares, widerrufliches  Recht  auf  Zugang  zu  den  und  Nutzung  der  jeweils  vereinbarten  Shiftmove Produkte im Rahmen der Bestimmungen des Nutzungsvertrags. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Shiftmove Produkten (inkl. jedweder zukünftiger allgemeinen oder kundenspezifischen Konfigurationen, Anpassungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen  –  auch falls  basierend  auf  Feedback  des  Kunden  oder  der  Nutzer) verbleiben bei Shiftmove.  

1.7.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Code der Shiftmove Produkte weder ganz noch teilweise herunterzuladen, zu kopieren oder zu ändern. Es ist ihm nicht gestattet, die Marken, Handelsnamen oder Logos der Shiftmove GmbH oder ihrer verbundenen Unternehmen zu verwenden. Copyright-Hinweise, die in den Shiftmove Produkten oder in durch die Shiftmove Produkte generierten Berichten erscheinen, dürfen nicht gelöscht oder geändert werden.  

1.7.3. Sämtliche Rechte (insbesondere geistige Eigentumsrechte) an Daten oder Unterlagen, die der Kunde oder ein Nutzer Shiftmove im Rahmen des Nutzungsvertrags zur Verfügung gestellt oder auf die Shiftmove Produkte hochgeladen hat (insbesondere seine Kundendaten), verbleiben bei ihm.  

1.7.4. Die  vertraglich  eingeräumte  Anzahl  der  Lizenzen,  die  der  Kunde  nutzen  darf,  geht  aus dem Nutzungsvertrag hervor. Sollte der Kunde tatsächlich mehr Lizenzen nutzen als im Nutzungsvertrag  aufgeführt  oder  anderweitig  zwischen  Parteien  vereinbart,  muss  er  dies unverzüglich  Shiftmove  anzeigen.  Daraufhin  wird  Shiftmove  die  Gebühren  gemäß  Ziff.  1.9.3 entsprechend den tatsächlich genutzten Lizenzen anpassen. Sollte der Kunde die o.g. Meldung unterlassen  und  Shiftmove  die  Nutzung  weiterer  Lizenzen  feststellen,  kann  Shiftmove  die Gebühren gemäß Ziff. 1.9.3. entsprechend anpassen. Eine Reduzierung der Gebühren aufgrund von nicht  genutzten  Lizenzen  ist  während  der  Vertragslaufzeit  nicht  möglich.  Soweit  nicht ausdrücklich  abweichend  vereinbart,  sind  Gebühren  für  tatsächlich  nicht  genutzte  Lizenzen nicht erstattungsfähig.

1.8. Laufzeit und Kündigung

1.8.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ergibt sich die Mindestvertragslaufzeit des Nutzungsvertrages aus der in der Bestellung im Webshop angegebenen Nutzungsdauer, die durch die Bestellbestätigung angenommen wurde  oder aus dem individuellen Angebot der Shiftmove, welches der Kunde angenommen hat.

1.8.2. Die Vertragslaufzeit verlängert  sich jeweils um weitere  zwölf (12) Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens acht (8) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kunden oder durch Shiftmove gekündigt wird.  

1.8.3. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt  unberührt.  
Als  wichtiger  Grund,  der  Shiftmove  zur  außerordentlichen  Kündigung  des Nutzungsvertrages berechtigt, gilt insbesondere:  
- wenn  der  Kunde  mit  der  Bezahlung  von  mindestens  zwei  (2)  aufeinanderfolgenden,  fälligen
  Rechnungen von Shiftmove in Verzug ist,  
- wenn ein erheblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten vorliegt. Im Falle einer behebbaren    Verletzung,  wenn  diese  Verletzung  trotz  Aufforderung  nicht  binnen  dreißig  (30) Tagen
   behoben wird, oder
- wenn sich die finanzielle Situation des Kunden nach Abschluss des Nutzungsvertrages wesentlich
   verschlechtert und es nahe liegt, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine vertraglichen
   Pflichten gegenüber Shiftmove zu erfüllen.  

Die Kündigung bedarf der Textform.

Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages endet das Recht, die Shiftmove Produkte zu nutzen. Sämtliche  im  Zusammenhang  mit  dem  Nutzungsvertrag  geschuldeten  und  zum Zeitpunkt  des Wirksamwerdens  der  Kündigung  noch  offenen  Gebühren  werden  unverzüglich  zur  Zahlung fällig.  

1.9. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

1.9.1. Der  Vertrag  zwischen  Shiftmove  und  dem  Kunden  kommt  zustande,  wenn  Shiftmove  die Bestellung des Kunden im Onlineshop durch Zusendung einer Bestellbestätigung annimmt oder wenn der Kunde  das  individuelle Vertragsangebots von Shiftmove  annimmt oder wenn beide Parteien ein Angebot unterzeichnen.

1.9.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten innerhalb seines Kunden-Accounts, insbesondere die  für  den  Rechnungsversand  angegebene  E-Mail-Adresse,  stets  zu  aktualisieren.  Alternativ kann  er  Shiftmove  per  E-Mail  an  support@shiftmove.com  über  etwaige  Änderungen  seiner Kontaktdaten  informieren.  Sollte  der  Kunde  keine  aktuelle  E-Mail-Adresse  angegeben  haben und  der  Rechnungsversand  dadurch  nicht  möglich  sein,  trägt  er  die  Kosten,  die  dadurch entstehen.

1.9.3. Die  Gebühren  für  die  Nutzung  der  Shiftmove  Produkte  und  die  Gebühren  für  die  etwaige Inanspruchnahme  von  Onboarding-Services  und  Professional  Services,  die  in  dem  jeweiligen Vertrag mit dem Kunden definiert werden, sind jeweils jährlich im Voraus zu entrichten.  

1.9.4. Der Kunde stimmt hiermit einer elektronischen Übermittlung der Rechnung durch Shiftmove zu. Die Rechnungsbeträge sind spätestens vierzehn (14) Werktage nach Zugang der elektronischen Rechnung auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Rechnungserhalt  bei Shiftmove eingegangen ist und der Kunde  nicht  hinreichend darlegt hat, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

1.9.5. Shiftmove kann darüber hinaus mit dem Kunden die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, wie z.B. kundenspezifische Konfigurations-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen oder Onboarding Dienstleistungen, wie z.B. Mitarbeiterschulungen oder das Hochladen der Kundendaten in die jeweiligen Shiftmove Produkte vereinbaren. Dabei handelt es sich grundsätzlich um einmalige Leistungen, welche separat vergütet werden und in dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden definiert werden.  Sollten individuelle Konfigurations- oder Entwicklungsleistungen  in die  Nutzung  der  Shiftmove  Produkte  durch  den  Kunden  einfließen, gewährt ihm Shiftmove während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares  Recht  zur  Nutzung  der  relevanten  geistigen  Eigentumsrechte  in  dem  für  die Nutzung des jeweiligen Shiftmove Produkts erforderlichen Ausmaß.  

1.9.6. Shiftmove ist berechtigt, die Preise und Gebühren (nachfolgend gemeinsam auch: „Preise“) für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen in angemessener Höhe anzupassen, um die Auswirkungen von Änderungen der mit der Zurverfügungstellung der Shiftmove Produkte verbundenen Gesamtkosten, (insb. Personal-, Energie, Lizenzkosten) auszugleichen. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B.: Lohnkosten), werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Energiekosten erfolgt. Die Preissteigerung kann auf dieser Basis von uns nur entsprechend der Kostenerhöhung erfolgen. Shiftmove wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, hat Shiftmove das Recht, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. der Anzahl der gebuchten Lizenzen resultierende Änderung des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.

1.9.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Shiftmove berechtigt, unter Vorbehalt sämtlicher sonstiger Rechte den Zugang des Kunden bzw. der Nutzer zum Shiftmove Produkt ganz oder teilweise zu sperren oder den Leistungsumfang zu beschränken, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Kosten ungekürzt weiterzuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Shiftmove dies mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen ankündigt und der Kunde die entsprechende Zahlungsverpflichtung nicht angemessen begründet bestritten hat. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche der Shiftmove nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Ansprüchen von Shiftmove stehenden Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

1.9.8. Alle unsere Angaben zu Gebühren und Preisen verstehen sich zuzüglich Steuern (wie z.B. Mehrwertsteuer), Abgaben, oder Zölle; diese sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen.

1.9.9. Gutschriften in der Form von freiwilligen Rabatten und Wertcoupons, die auf das Konto des Kunden bei Shiftmove gutgeschrieben werden, verfallen mit Vertragsende, haben keinen Währungs- oder Tauschwert und sind weder übertragbar noch erstattungsfähig.  

1.10. Haftung

1.10.1.  Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie  für  sonstige  Schäden,  die  auf  einer  vorsätzlichen  oder  grob  fahrlässigen Pflichtverletzung von Shiftmove, ihrer gesetzlichen Vertreter, verbundenen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Shiftmove im Übrigen  nur  auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden.  Als  Kardinalpflichten  gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche gegen  Shiftmove  aus  Pflichtverletzungen  ausgeschlossen.  Die Einschränkungen gemäß vorstehender Punkte gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und  Erfüllungsgehilfen  der Shiftmove,  wenn  Ansprüche  direkt  gegen  diese  geltend  gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Genauso werden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften von den oben genannten Haftungsbeschränkungen nicht erfasst.

1.10.2.  Höhere Gewalt  Keine der Parteien haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Nutzungsvertrags aufgrund von Ereignissen, die sich der Kontrolle der betreffenden  Partei  entziehen,  wie  z.B.  Denial-of-Service-Angriffe, Leistungsversagen  Dritter (Hostingprovider, Energieversorger,  etc.), Streiks, Versorgungsengpässe, Unruhen,  Brände, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Regierungsmaßnahmen oder andere Fälle höherer Gewalt,    die  die  an  der  Erfüllung  gehinderte  Partei  nicht  zu  vertreten  hat.       Vereinbarte Leistungsfristen  und  -termine  verschieben  sich  um  die  Dauer  der  Verhinderung durch  das Ereignis  höherer  Gewalt  sowie  eine  angemessene  Anlaufzeit.  Die  von  einem  solchen Ereignis höhere  Gewalt  betroffenen  Partei  hat  die  andere  Partei  unverzüglich  hiervon  und  von der voraussichtlichen Dauer des Hinderungsgrundes zu informieren.

1.10.3.  Verantwortlichkeit für technische Störungen Shiftmove übernimmt keine Verantwortung für Beeinträchtigungen oder Störungen der Nutzungen  der  Shiftmove  Produkte,  die  auf  von Shiftmove  nicht  beherrschbare  technische Störungen (Einschränkungen, Verzögerungen, oder sonstigen Problemen aufgrund von Ausfällen oder Störungen bei der Datenübertragung über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets) zurückzuführen sind.  

1.10.4.  Links zu fremden Webseiten In den Shiftmove Produkten können Links enthalten sein, die auf die Webseiten von Drittanbietern verweisen. Die Aktivierung entsprechender Links kann dazu führen, dass Nutzer die  Shiftmove  Produkte  verlassen  und  auf  die  Webseite  eines  Drittanbieters weitergeleitet werden. Solange Shiftmove nicht wusste oder wissen musste, dass die Website der Drittanbieter rechtswidrige  oder  schädliche  Inhalte  enthält,  haftet  Shiftmove  nicht  für  den  Inhalt solcher Webseiten von Drittanbietern und es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Nutzungsbedingungen entsprechender Webseiten zu prüfen.  

1.11. Gewährleistungen

1.11.1.  Der  Kunde  sichert  zu,  dass  er  über  alle  erforderlichen  Zustimmungen  und Genehmigungen verfügt, um personenbezogene Daten in die Shiftmove Produkte einzupflegen. Shiftmove haftet nicht für den Inhalt der vom Kunden oder der Nutzer bereitgestellten Daten oder die Art und Weise, wie der Kunde oder Nutzer die Shiftmove Produkte zur Speicherung oder Verarbeitung der Daten nutzen.

1.11.2.  Der Kunde sowie Nutzer dürfen die Shiftmove Produkte  nicht verwenden, um (i) Straftaten oder Rechtsverstöße  zu  begehen  oder  solche  zu  fördern,  (ii)  Viren oder  sonstige Schadsoftware zu speichern,  zu  übertragen  oder  zu  verbreiten,  (iii)  Daten  zu  speichern  oder  zu  verbreiten, die bösartig  oder  technisch  schädigend  sind  oder  gegen  den  Grundsatz  von  Treu  und  Glauben verstoßen  oder  auf  andere  Weise  rechtswidrig,  anstößig  oder  obszön  sind,  (iv)  Shiftmove  zu hacken, (v)  Daten  zu korrumpieren,  (vi) andere  Kunden  oder Nutzer zu stören  oder zu beinträchtigen,  (vii)  die  geistigen  Eigentumsrechte  Dritter  zu  verletzen,  (viii)  unaufgefordert Werbe-  oder  Marketingbotschaften  zu  schicken  oder  (ix)  zu  versuchen,  die  Leistung  oder Funktionalität  der  Shiftmove  Produkte  oder  anderer  über  die  über  die  jeweiligen  Produkte zugänglicher  IT-Systeme  zu  beeinflussen.  Der  Kunde  trägt  dafür  Sorge,  dass  alle  von  ihm berechtigten Nutzer vorstehende Bestimmung einhalten.

1.11.3.  Shiftmove stellt alle Shiftmove Produkte zur Verfügung und leistet alle zusätzlichen Leistungen unter Beachtung angemessener Sorgfalt sowie branchenüblicher Standards und Gepflogenheiten.  

1.11.4.  Shiftmove entwickelt alle Shiftmove Produkte kontinuierlich weiter und ist dabei bestrebt, allen Kunden  fortlaufend  neue,  innovative  Funktionen  und  Leistungen  anzubieten.  Dabei  haben Kunden stets Zugang zur jeweils aktuellen Version der jeweils vertraglich vereinbarten Shiftmove Produkte.  Shiftmove  ist  berechtigt,  einzelne  Bestandteile  der  Shiftmove  Produkte von  Zeit  zu Zeit  zu  aktualisieren  oder  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden  Bestimmungen  zu modifizieren. Änderungen an  den Shiftmove Produkten, die Funktionsfähigkeit des  Shiftmove Produkts  nicht berühren  oder  zu  einer  Verbesserung  des  Produkts  führen  und  dem  Kunden zumutbar sind, sind jederzeit zulässig. Führen die Änderungen dazu, dass Shiftmove Produkte wesentliche Funktionen nicht mehr erbringen können und werden diese Funktionen nicht durch gleichwertige Funktionen  ersetzt,  kann  der  Kunde  (anteilige)  Rückzahlung  hierfür  gezahlter Beträge  verlangen. Shiftmove  und  der  Kunde  haben  in  diesem  Fall  ein  außerordentliches Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die eingestellte Funktion.

1.11.5.  Shiftmove  ist  berechtigt,  Nutzungsdaten  zum  Zwecke  der  kontinuierlichen  Verbesserung der Qualität  der  Shiftmove  Produkte  sowie  zur  Bereitstellung  anonymisierter  Benchmarks  und Kennzahlen auszuwerten.  

1.11.6.  Shiftmove  behält  sich  das  Recht  vor,  den  Zugriff  auf  die  Software  und  die uneingeschränkte Nutzung  der  Hardware  zu  unterbrechen,  solange  und  soweit  dies  aus zwingenden  Gründen, bspw.  bei  unbefugten  Angriffen  auf  Daten  oder  Rechner,  zur Beseitigung unvorhergesehener Sicherheitslücken oder  sonstiger  schwerwiegender  Störungen erforderlich  ist.  Shiftmove  wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Leistungsbeeinträchtigung in Kenntnis setzen und  dem  Kunde  unverzüglich  nach  Beendigung  der Gefahr  die  Nutzungsmöglichkeit  wieder einräumen. Diese kurzzeitigen Einschränkungen begründen keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche des Kunden.

1.12.  Kontaktaufnahme

Shiftmove  verwendet  die  vom  Kunden  angegebenen  Kontaktdaten,  um  per  E-Mail  oder  mithilfe anderer Kommunikationskanäle über eigene ähnliche Produkt- und Dienstleistungsangebote zu informieren und die Zufriedenheit der Kunden mit den genutzten Leistungen zu prüfen. Sollten keine weitere Zusendung von Werbeinformationen oder die Kontaktaufnahme zu anderen Zwecken gewünscht  sein,  kann  die  werblichen  Nutzung  der  Kontaktdaten  jederzeit  durch  Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.

1.13. Vertraulichkeit

1.13.1.  Vertrauliche Informationen Bei  der  Zusammenarbeit  im  Rahmen  des  Nutzungsvertrags kann  es  dazu  kommen,  dass  eine Partei  („offenlegende  Partei“)  der  anderen  Partei („empfangende  Partei“)  „vertrauliche Informationen“ offenlegt; darunter ist alles zu verstehen, was angesichts der Natur  der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu bewerten ist, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäfts-, Produkt-, Technologie- und Marketinginformationen. Vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Ihre personenbezogene Daten des  Kunden. Die Kennzeichnung  "vertraulich"  ist ein  klarer  Hinweis für die empfangende Partei, dass die entsprechenden Daten oder Unterlagen vertraulich sind. Unbeschadet dessen umfassen vertrauliche Informationen keine Daten oder Unterlagen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder gemacht werden, ohne dass eine Verpflichtung  gegenüber  der  offenlegenden Partei  verletzt  wurde,  die  (ii)  der  empfangenden Partei  vor  ihrer  Offenlegung  durch  die offenlegende  Partei  bekannt  waren,  ohne  dass  eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, die (iii) von einer Drittpartei erhalten  wurden,  ohne  dass  eine  Verpflichtung gegenüber  der  offenlegenden  Partei  verletzt wurde oder die (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.  

1.13.2.  Offenlegung Sollte eine der Parteien der anderen Partei vertrauliche Informationen offenlegen, verpflichtet sich die empfangende Partei, (i) die vertraulichen Informationen geheim zu halten und vertraulich zu behandeln, (ii) die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Nutzungsvertrag zu verwenden, und (iii) die vertraulichen Informationen nur in Übereinstimmung  mit  diesem  Abschnitt  („Offenlegung“)  oder  mit  der  schriftlichen Zustimmung der  anderen  Partei  offenzulegen.  Eine  empfangende  Partei  darf  vertrauliche Informationen nur an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Unterauftragnehmer weitergeben, die die betreffenden vertraulichen Informationen zum Zwecke  der  Erfüllung  ihrer  Verpflichtungen  aus oder im  Zusammenhang  mit  dem  Vertrag kennen müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt sicher, dass jede dieser Personen, an die die vertraulichen Informationen weitergegeben werden, die in diesem Abschnitt ("Offenlegung") genannten Verpflichtungen einhält. Eine empfangende Partei darf vertrauliche Informationen  auch  in  dem  Mindestmaß  offenlegen,  das  (i)  aufgrund  einer Anordnung  eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Aufsichts-, Gerichts-, Regierungs- oder ähnlichen Behörde oder Steuerbehörde oder (ii) durch die Gesetze oder Vorschriften eines Landes, denen die  Angelegenheiten  der  empfangenden  Partei  unterliegen,  erforderlich  ist. Gleiches  gilt  für eine Offenlegung, die nach § 5 Geschäftsgeheimnisgesetz zulässig ist.

1.13.3.  Rückgabe von vertraulichen Informationen Eine empfangende Partei ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen (oder Teile davon in jeglicher Form), die ihr zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich zu vernichten (oder an die offenlegende Partei zurückzugeben). Dies gilt nicht für (digitale) Kopien, die die empfangende Partei zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Dokumentations- und Archivierungspflichten angefertigt hat.

1.13.4.  Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung Die Pflichten der Parteien gemäß Ziff. 1.13. bestehen für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren ab dem Ende des Nutzungsvertrags fort.

2. Besonderer Teil - Produktspezifische Klauseln

2.1. Bestimmungen im Rahmen der Nutzung der Avrios Plattform

Die Klauseln unter 2.1. finden ausschließlich dann Anwendung, wenn der Kunde die Avrios Plattform entweder im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder im Rahmen eines kostenlosen Gratis-Plans nutzt.  

2.1.1. Voraussetzung für die Nutzung der Avrios Plattform ist das Vorhandensein einer Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie eines Internetbrowsers beim Kunden bzw. beim jeweiligen Nutzer, für das der Kunde bzw. Nutzer in eigener Verantwortung zu sorgen hat.

2.1.2. Voraussetzung  für  die  Nutzung  der  Avrios-Plattform ist ein „Kundenkonto“. Ein Kundenkonto kann entweder über das Self-Service-Portal erstellt werden oder Shiftmove richtet ein Kundenkonto für den Kunden ein und teilt ihm die Anmeldeinformationen mit. Nutzer können mit  der  Organisation des  Kunden  verbundene  Personen  oder  Externe  sein,  die  von  Ihm bevollmächtigt sind, auf die Avrios-Plattform zuzugreifen und diese zu benutzen (im Folgenden auch: „autorisierte Benutzer“ genannt). Der Kunde kann im Kundenkonto jederzeit im eigenen Ermessen „autorisierte Benutzer“ hinzufügen oder diese löschen. Jeder autorisierte Benutzer muss bei der Erstanmeldung die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Shiftmove behält sich vor, die  Nutzungsbedingungen  jederzeit im  eigenen  Ermessen  zu  ändern  oder  zu  aktualisieren, sofern diese Änderungen die Funktion der Avrios-Plattform oder Rechte des Kunden im Rahmen des Nutzungsvertrags nicht auf unzumutbare Weise einschränken. Bei wesentlichen Änderungen wird Shiftmove alle autorisierten Benutzer auffordern, den aktualisierten Nutzungsbedingungen erneut zuzustimmen. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass seine autorisierten Benutzer die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen einhalten und dass deren Zugangsdaten sicher verwahrt und regelmäßig aktualisiert werden.  

2.1.3. Shiftmove  stellt  eine  Basis-Version  der  Avrios-Plattform kostenfrei zur Verfügung („Gratis-Plan“). Shiftmove behält sich vor, Umfang und Spezifikation des Gratis-Plans jederzeit und im eigenen Ermessen zu ändern  und den  Gratis-Plan dem Kunden gegenüber jederzeit  mit angemessener Frist zu kündigen. Der Kunde kann den Zugang zum Gratis-Plan jederzeit beenden und sein Kundenkonto schließen, indem er Shiftmove vertragskonform davon in Kenntnis setzt. Auch bei Wechsel von einem kostenpflichtigen Nutzungsvertrag auf einen Gratis-Plan bleiben offene  Zahlungsverpflichtungen aus dem  Nutzungsvertrag  bestehen  und  der  Wechsel  ist  nur zum Ende der jeweiligen, im Nutzungsvertrag vereinbarten Abo-Periode möglich.

2.1.4. Online- und virtuellen Support-Ressourcen stehen allen autorisierten Benutzern kostenlos zur Verfügung. Zusätzliche Supportleistungen via Chat, E-Mail-, oder Telefonsupport sowie individuelle Onboarding-Leistungen können nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags und gemäß den Bestimmungen und Leistungsspezifikationen des  jeweiligen Vertrags in Anspruch genommen werden.  

2.1.5. Während  der  Laufzeit  des  Nutzungsvertrags  können  Kunden  Daten  jederzeit  von  der Avrios-Plattform  herunterladen.  Nach  Beendigung  des  Nutzungsvertrags  gewährt  Shiftmove dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum und vorbehaltlich der Bedingungen des Nutzungsvertrags einen eingeschränkten Zugang zur Avrios-Plattform, um ihm zu ermöglichen, seine  Kundendaten auch  nach  Vertragsende  noch  von  der  Avrios-Plattform  herunterzuladen. Dies setzt voraus, dass der Kunde Shiftmove innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Beendigung des Nutzungsvertrags eine entsprechende Aufforderung zukommen lässt. Weitergehende Verpflichtungen für Shiftmove, den Kunden beim Herunterladen der Kundendaten zu unterstützen oder Kundendaten in seinem Auftrag zu exportieren, bestehen nicht. Dreißig (30) Tage nach Vertragsende werden alle Kundendaten unter Berücksichtigung der internen Richtlinien zur Datenarchivierung von der Avrios-Plattform sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

2.1.6. Im  Rahmen  der  Avrios  Plattform  steht  dem  Kunden  auch  ein  Reparaturservice  Feature zur Verfügung. Shiftmove wird bei der Nutzung dieses Features ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Leistungserbringer (bspw. Werkstätten) tätig. Der Kunde schließt mit dem Leistungserbringer  einen  eigenen  Vertrag.  Shiftmove  übernimmt  für  die  ordnungsgemäße Erbringung der Leistung keine Haftung. Der Leistungsumfang von Shiftmove besteht lediglich in der Vermittlung des Leistungserbringers. Die Leistungen des Leistungserbringers werden allein von diesem abgerechnet.

2.1.7. Für die Nutzung des Features Führerscheinkontrolle benötigen alle vom Kunden hierfür vorgesehenen  Fahrer  ein  Smartphone  mit  Autofokus-Kamera  sowie  eine  E-Mail-Adresse oder Handynummer.  Die  Nutzung  des  Compliance-Tools  setzt  voraus,  dass  jeder  Fahrer  Zugang  zu einem Rechner mit Internetanschluss hat.  

2.2. Allgemeine Bestimmungen im Rahmen der Nutzung des Vimcar Fahrtenbuches und Vimcar Fleet  

Die Klauseln unter 2.2. finden ausschließlich dann Anwendung, wenn der Kunde das Vimcar Fahrtenbuch oder Vimcar Fleet (Fleet Fahrtenbuch und/oder Fleet Geo) (im Folgenden auch: „Vimcar Produkte“) entweder im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder im Rahmen einer Testphase nutzt. Shiftmove vertreibt die Vimcar Produkte lediglich selbst oder über lizenzierte Händler. Erfolgt ein Erwerb von Vimcar Produkten über den lizenzierten Einzelhandel (z.B. Elektronikfachmärkte, Softwareshops, Autohäuser, etc.), so finden diese AGB nur insoweit Anwendung, als dass die Nutzung der Software und die Bereitstellung der Hardware betroffen ist. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers.  Voraussetzung für die Nutzung der Vimcar Produkte ist das Vorhandensein einer Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie eines Internetbrowsers beim Kunden bzw. beim jeweiligen Nutzer, für das der Kunde bzw. Nutzer in eigener Verantwortung zu sorgen hat.

2.2.1. Hardware

2.2.1.1. Vimcar Fahrtenbuch und Vimcar Fleet bestehen aus einem Vimcar OBD Stecker, der dem Kunden mietweise überlassen wird sowie bei Bedarf einem Verlängerungskabel zum Anschluss des OBD Steckers oder einer Vimcar GPS-Ortungseinheit “Vimcar Box” (beide nachstehend "Hardware") und der Vimcar Software, verfügbar für iOS, Android, und als Webversion für Fahrer (http://app.vimcar.com) und Fuhrparkleiter (http://fleet.vimcar.com), sofern Vimcar Fleet zusätzlich gebucht wurde. Die Software stellt Shiftmove dem Kunden mietweise zur Verfügung (Ziff. 1.7.). Im Einzelfall kann eine Nutzung ohne Hardware möglich sein. In diesem Fall finden die Regelungen in diesen AGB keine Anwendung, die die Hardware betreffen.

2.2.1.2. Der Versand der Hardware erfolgt per Post. Shiftmove trägt das Versandrisiko. Nach Erhalt hat der Kunde die Hardware auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und Shiftmove derartige Mängel unmittelbar anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

2.2.1.3. Der mietweise überlassene Vimcar OBD Stecker wird in den (sich meist im Fußraum befindlichen) Diagnoseanschluss des Fahrzeuges eingesteckt. Diese Technik ermöglicht Zugriff auf Daten direkt aus dem Fahrzeug, was das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs begünstigt (solange der Stecker sich im Diagnoseanschluss befindet). In dem Vimcar OBD Stecker ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält der Vimcar OBD Stecker zudem eine SIM-Karte. Diese darf nicht aus dem Vimcar OBD Stecker entfernt werden und ist ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vimcar Produkt zu verwenden. Die Telekommunikationsleistung im Rahmen der Nutzung des OBD Steckers inkl. Simkarte wird von der 1NCE GmbH, Sternengasse 14-16, 50667 Köln (Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 92529) oder der Munic S.A., 100 Avenue de Stalingrag Villejuif, 94800 France (Siren Nummer: 442484556) erbracht. Die mietweise überlassene Vimcar Box wird an der Starthilfevorrichtung befestigt. Diese Technik ermöglicht die Nutzung von Vimcar ohne Verwendung von OBD-Daten. In der Vimcar Box ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält die Vimcar Box zudem eine SIM-Karte. Shiftmove schuldet nicht die Installation der Hardware. Die oben beschriebene Hardware ist mit dem vom Kraftfahrtbundesamt geforderten, europaweit gültigen, E-Zertifikat zertifiziert, sodass die Nutzung die Zulassung des Kraftfahrzeuges nicht beeinträchtigt. Die Installation der Hardware erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung. Im Falle von Unsicherheiten mit der technischen Handhabung wird empfohlen eine Fachwerkstatt zu konsultieren. Der Kunde muss eigenständig, vor Bestellung, mit dem Hersteller seines Kraftfahrzeuges klären, ob die Installation der Hardware Einfluss auf die jeweilige Herstellergarantie haben kann.

2.2.1.4. Der Kunde hat vor Bestellung die Kompatibilität von Hardware und Kraftfahrzeug anhand der auf der Vimcar Website zur Verfügung gestellten Daten zu prüfen (https://vimcar.de/support/bestellung). Shiftmove weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht sämtliche Fragen der Kompatibilität bereits vor Bestellung durch Shiftmove geklärt werden können. Dies resultiert unter anderem aus der Vielzahl verschiedener KFZ-Modelle, individueller Ausstattungen und Hersteller. Eine Gewähr für die Kompatibilität der Hardware kann Shiftmove nur übernehmen, sofern Shiftmove den Kunden ausdrücklich und in Textform über diese informiert hat. Für Fehler und/oder Schäden, die auf eine fehlende Kompatibilität zurückzuführen sind, übernimmt Shiftmove ansonsten keine Haftung. Der Kunde wird unverzüglich nach Erhalt der Hardware eine Überprüfung der Kompatibilität mit seinem KFZ sowie einen Test der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Vimcar Produkts durchführen und Shiftmove auf etwaige, für ihn erkennbare, Fehler und/oder Fehlfunktionen unverzüglich hinweisen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine erforderliche Mitwirkung der jeweiligen Nutzer hierbei erfolgt.

2.2.1.5. Der Nutzer erhält etwaige Softwareupdates einschließlich der Firmware auf der Hardware, die gegebenenfalls zum ordnungsgemäßen Betrieb der Software erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Hardware ausschließlich mit der von Shiftmove zur Verfügung gestellten Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der überlassenen Hardware dürfen ausschließlich von Shiftmove durchgeführt werden. Die Wartung durch den Kunden, Nutzer oder einen nicht von Shiftmove autorisierten Dritten können zu irreversibler Beschädigung der Hardware führen. In diesem Fall wird der in Ziff. 2.2.1.8. ausgeschriebene Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt. Shiftmove ist berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf der Hardware durchzuführen.

2.2.1.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Hardware auf eigene Kosten unverzüglich an die Shiftmove GmbH (Warschauer Str. 57, 10243 Berlin) zurückzusenden. Hardware, die nicht binnen vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende bei Shiftmove eingegangen ist, wird dem Kunden mit einem Betrag in Höhe von 119 Euro (exkl. MwSt.) berechnet, sofern der Kunde keinen Zustellungsnachweis des von ihm beauftragten Versanddienstleisters vorlegen kann. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Shiftmove kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Versandrisiko der Rücksendung sowie die Verantwortung für eine sachgerechte Verpackung trägt der Kunde.

2.2.1.7. Shiftmove übernimmt für die gesamte Dauer des Nutzungsvertrages die Kosten für einen etwaigen Austausch oder eine Reparatur der Hardware, soweit die aufgetretenen Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Reklamiert der Kunde einen Fehler der Hardware, überprüft Shiftmove deren Funktionsfähigkeit. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hardware defekt ist, wird dem Kunden oder dem jeweiligen Nutzer auf Kosten von Shiftmove eine Austauschhardware zugesandt. Ist die Hardware bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden oder des Nutzers zurückzuführen, ist Shiftmove berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Shiftmove ist berechtigt, die dem Kunden überlassene Hardware durch mindestens gleichwertige Hardware zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software ist kein Mangel, wenn sie aus Mängeln der beim Kunden bzw. beim Nutzer vorhandenen Hardware, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder vergleichbaren Umständen, die nicht im Einflussbereich von Shiftmove liegen, resultiert.

2.2.1.8. Die Hardware oder sonstige dem Kunden überlassenen Endgeräte verbleiben im Eigentum von Shiftmove und müssen nach Vertragsende an Shiftmove nach Maßgabe von Ziff. 2.2.1.6. zurückgesandt werden. Die Hardware ist während der Überlassung pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für den Schaden, der während der Überlassung an der Hardware durch sein Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen entsteht. Bei Verlust oder irreversibler Beschädigung der Hardware wird dem Kunden in diesem Fall der Wert der Hardware in Rechnung gestellt. Der Wert des OBD Steckers beträgt 119 Euro (exkl. MwSt.). Der Wert der Vimcar Box beträgt 119 Euro (exkl. MwSt.). Irreversible Beschädigungen sind auch solche, deren Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Der Kunde hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.  

2.2.2. Anlegung eines Kunden Accounts

Zur Nutzung der Vimcar Produkte ist ein Account erforderlich, den der Kunde unter der ihm individuell mitgeteilten Website erstellt, sofern nicht ein solcher ausnahmsweise durch Shiftmove für den Kunden erstellt wurde. Die Vimcar App oder die Vimcar Fleet App lädt der Kunde bzw. Nutzer in den entsprechenden "App-Stores" (iOS, Android) selbstständig auf sein Endgerät herunter oder kann alternativ die Webversionen (http://app.vimcar.com bzw. http://fleet.vimcar.com) nutzen. Hat der Kunde die Hardware im Einzelhandel erworben, so gilt dieser Absatz für ihn nicht.

2.2.3. Das Vimcar Fahrtenbuch

2.2.3.1. Das Vimcar Fahrtenbuch ist ein elektronisches Fahrtenbuch zur Dokumentation der mit einem gewerblich angemeldeten PKW getätigten Fahrten.

2.2.3.2. Das Vimcar Fahrtenbuch orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften der Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland zu digitalen Fahrtenbüchern. Shiftmove erklärt nach bestem Wissen, dass die derzeitige Programmversion die technischen Voraussetzungen für die Führung eines ordnungsgemäßen digitalen Fahrtenbuchs erfüllt und auch zukünftige Updates die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat geprüft, dass das Vimcar Fahrtenbuch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Fahrtenerfassungen in allen wesentlichen Bereichen die IT-Ordnungsmäßigkeitsanforderungen an digitale Fahrtenbücher gemäß BMF Schreiben vom 18. November 2009, BStBl. I 2009, S. 1326, Az. IV C 6 - S 2177/07/10004, geändert durch BMF Schreiben vom 15. November 2012, BStBl. I 2012, S. 1099 erfüllt. Der komplette Testbericht ist hier abrufbar: https://vimcar.de/kpmg.

2.2.3.3. Shiftmove weist darauf hin, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, elektronische Fahrtenbücher von der Finanzverwaltung zertifizieren zu lassen oder eine offizielle Zulassung elektronischer Fahrtenbücher durch die Finanzverwaltung zu erhalten. Die Prüfung, ob ein elektronisches Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist, erfolgt immer nur im Einzelfall. Der Kunde verpflichtet sich daher die Anwendungshinweise im Fahrtenbuch zu befolgen und keine Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Vimcar Fahrtenbuchs zu verletzen.

2.2.3.4. Besteht Bedarf zur nachträglichen Anpassung des Fahrtenbuchs, kann der Kunde bis zu sieben Tage nach der jeweiligen Fahrt Änderungen im Fahrtenbuch selbsttätig vornehmen. Der Kunde kann darüber hinaus eine Anpassung des Fahrtenbuchs durch den Kundenservice nur bis zu 7 Tage nach der Fahrt verlangen (Ausschlussfrist). Es obliegt dem Kunden die aufgezeichneten Fahrten zeitnah und innerhalb der vorgegebenen Frist (7-Tage-Frist) auf Plausibilität zu prüfen und zu bearbeiten (kategorisieren). Kommt es zu technisch bedingten Abweichungen bei der Fahrtenerfassung, obliegt es dem Kunden umgehend und vollumfänglich an der Behebung mitzuwirken. Shiftmove behält sich vor, Anfragen zu Fahrten, die älter als 90 Tage sind, abzulehnen.

2.2.3.5. Nach derzeit geltender Rechtslage ist es für die Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs durch das Finanzamt erforderlich, dass der Kunde mindestens zweimal im Jahr manuell den Kilometerstand laut Wegstreckenzähler im Fahrzeug in das Fahrtenbuch einträgt. Der Kunde verpflichtet sich zur Eingabe und wird hierauf in der Vimcar App/Webanwendung entsprechend hingewiesen.

2.2.4. Vimcar Fleet Geo

Vimcar Fleet Geo bietet dem Kunden eine Echtzeitortung und eine Routendokumentation im Rahmen der unternehmensinternen Fuhrparkverwaltung. Ob und wie die zuvor genannten Funktionen bei dem jeweiligen Kunden eingesetzt werden dürfen, obliegt der Einzelfallprüfung des Kunden.  

2.2.5. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht den Vertrag über die Nutzung von Vimcar Produkten binnen dreißig (30) Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt dreißig (30) Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Sollte der Kunde Unternehmer gemäß §14 BGB sein, besteht das Widerrufsrecht nur bei einer Erstbestellung von Vimcar Produkten. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Shiftmove (Shiftmove GmbH, Warschauer Str. 57, 10243 Berlin, E-Mail: contact@shiftmove.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Shiftmove ihm alle Zahlungen, die Shiftmove von ihm erhalten hat einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Shiftmove angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Shiftmove eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Shiftmove dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Shiftmove über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an Shiftmove zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

An:
Shiftmove GmbH
Warschauer Str. 57
10243 Berlin
contact@shiftmove.com

WIDERRUF
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Bestellung der folgenden Produkte /die Erbringung der folgenden Dienstleistungen  
- Bestellt am/erhalten am (*)- Name des Kunden - Anschrift des Kunden - Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum

3. Datenverarbeitung

Mit Abschluss dieser AGB beauftragt der Kunde Shiftmove zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Der unter https://www.shiftmove.com/de/legal/dpa verfügbare Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Teil dieser Vereinbarung. Es obliegt dem Kunden, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung angemessen für seine eigenen Zwecke zu dokumentieren. Shiftmove verpflichtet sich, alle gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

4. Fortbestehen von Rechten und Pflichten

Bestimmungen des Nutzungsvertrags, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, die Beendigung des Nutzungsvertrags zu überdauern, gelten nach Beendigung oder Ablauf des Nutzungsvertrags fort (einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte “Vertraulichkeit“, “Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen“, “Rechte zur Nutzung der Shiftmove Produkte“, “Hardware” und “Haftung“).

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist der Sitz von Shiftmove. Shiftmove ist stattdessen auch berechtigt, die Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.