Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version Juli 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Begriffsbestimmungen
„Shiftmove“, „wir“, „unser(e/n)“ und „uns“ steht für die Shiftmove GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift in der Warschauer Straße 57, 10243 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 247276 B, und - sofern relevant – die mit uns verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.
Zu den verbundenen Unternehmen der sog. Shiftmove Gruppe gehören insbesondere:
- Avrios International AG, Weststrasse 50, 8003 Zürich, Schweiz, Handelsregistereintrag Nummer: CHE-480.579.000 beim Handelsregisteramt: Zürich, Mehrwertsteuernummer CHE-480.579.000 MWST (nachfolgend: Avrios)
- Vimcar GmbH, Warschauer Str. 57, 10243 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg HRB 154163 B, Umsatzsteueridentifikationsnr: DE292305932 (nachfolgend: Vimcar).
1.1.2. “Kunde” meint nachstehend nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die von Shiftmove Produkte erwerben. Auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung. Nachfolgend verwenden wir auch „Sie“ als Synonym für „Kunde“.
1.1.3. “Die Parteien” meint nachstehend sowohl Shiftmove als auch den Kunden gemeinsam. “Partei” meint Shiftmove oder den Kunden.
1.1.4. “Shiftmove Produkte” umfasst alle von der Shiftmove angebotenen Produkte. Dazu zählen insbesondere die Avrios Plattform, Vimcar Fleet und das Vimcar Fahrtenbuch als Software-as-a-Service-Lösungen sowie weiterer durch Shiftmove angebotener Leistungen für das Flottenmanagement.
1.1.5. “Nutzer” meint jede natürliche Person, die im Namen und im Auftrag des Kunden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt und die befugt ist, die Shiftmove Produkte im Namen und im Auftrag des Kunden im Rahmen der ihr vom Kunden erteilten Genehmigungen zu nutzen.
1.1.6. “Nutzungsvertrag” meint nachfolgend das gesamte Vertragswerk, insbesondere vom Kunden unterzeichnete Angebote, Individualvereinbarungen und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien hinsichtlich der Nutzung von Shiftmove Produkten.
1.1.7 “Lizenz” meint nachfolgend die autorisierte Zuweisung eines Shiftmove Produkts zur Nutzung, wobei – entsprechend den Bestimmungen des Nutzungsvertrages – die Anzahl der Nutzer oder der Fahrzeuge, für die das jeweilige Shiftmove Produkt genutzt wird, die Zahl der benötigten Lizenzen bestimmt.
1.2. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Bestellungen und die Nutzung von Shiftmove Produkten,
- die auf der Website von Shiftmove aufgelistet sind,
- die über einen von Shiftmove betriebenen Onlineshop angeboten werden oder,
- die durch ein individuelles Vertragsangebot durch Shiftmove dem Kunden angeboten werden.
Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, kommt der Nutzungsvertrag über die dort aufgeführten Produkte ausschließlich mit der Shiftmove GmbH zustande.
1.3. Anwendbarkeit der AGB bei Folgebestellungen
Bestellt der Kunde weitere Shiftmove Produkte, so finden auf deren Nutzung die AGB in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
1.4. Keine Einbeziehung fremder AGB
Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder sonstiger von diesen AGB abweichender Bestimmung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Shiftmove. Kein Mitarbeiter von Shiftmove ist befugt, Änderungen dieser AGB zuzustimmen, sofern diese nicht auf einem separaten Bestellformular mit genauem Verweis auf die zu ändernde Bestimmung festgehalten wurden.
1.5. Änderungsvorbehalt der AGB
Änderungen dieser AGB können durch Angebot von Shiftmove und Annahme des Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zuungunsten des Kunden verschoben wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Das Angebot von Shiftmove erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform (Änderungsmitteilung). Schweigt der Kunde auf das Angebot von Shiftmove oder widerspricht er nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar, mit der die Änderungen wirksam werden. Der Kunde wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gelten die bisherigen AGB fort. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung in Textform. Shiftmove hat im Falle des Widerspruchs das Recht, den Nutzungsvertrag unter Berücksichtigung auch der Interessen des Kunden vorzeitig zu kündigen, wenn Shiftmove die künftige Erfüllung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich oder rechtlich nicht zumutbar ist.
1.6. Abtretung
Der Kunde kann Rechte aus dem mit der Shiftmove GmbH geschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Shiftmove an Dritte übertragen. Der Kunde wird einer Übertragung des Nutzungsvertrages durch Shiftmove an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten zustimmen, wenn Shiftmove den Kunden in Textform auffordert, der Vertragsübernahme zuzustimmen und diese im Rahmen einer Fusion, Akquisition oder Reorganisation oder Veräußerung aller oder wesentlicher Teile der Vermögenswerte der Shiftmove erfolgt, die Vertragsdurchführung durch eine solche Übertragung nicht beeinträchtigt wird und die Zustimmung dem Kunden im Übrigen zumutbar ist. Shiftmove übernimmt für Transaktionen von Shiftmove Produkten (z.B.: Hardware) zwischen Dritten (z.B. über eBay) keine Verantwortung. Shiftmove hat das Recht, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu beauftragen, sofern Shiftmove für das Verhalten des Subunternehmers verantwortlich bleibt
1.7. Recht zur Nutzung der Shiftmove Produkts
1.7.1. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags gewährt Shiftmove dem Kunden nach Maßgabe des Nutzungsvertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht auf Zugang zu den und Nutzung der jeweils vereinbarten Shiftmove Produkte im Rahmen der Bestimmungen des Nutzungsvertrags. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Shiftmove Produkten (inkl. jedweder zukünftiger allgemeinen oder kundenspezifischen Konfigurationen, Anpassungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen – auch falls basierend auf Feedback des Kunden oder der Nutzer) verbleiben bei Shiftmove.
1.7.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Code der Shiftmove Produkte weder ganz noch teilweise herunterzuladen, zu kopieren oder zu ändern. Es ist ihm nicht gestattet, die Marken, Handelsnamen oder Logos der Shiftmove GmbH oder ihrer verbundenen Unternehmen zu verwenden. Copyright-Hinweise, die in den Shiftmove Produkten oder in durch die Shiftmove Produkte generierten Berichten erscheinen, dürfen nicht gelöscht oder geändert werden.
1.7.3. Sämtliche Rechte (insbesondere geistige Eigentumsrechte) an Daten oder Unterlagen, die der Kunde oder ein Nutzer Shiftmove im Rahmen des Nutzungsvertrags zur Verfügung gestellt oder auf die Shiftmove Produkte hochgeladen hat (insbesondere seine Kundendaten), verbleiben bei ihm.
1.7.4. Die vertraglich eingeräumte Anzahl der Lizenzen, die der Kunde nutzen darf, geht aus dem Nutzungsvertrag hervor. Sollte der Kunde tatsächlich mehr Lizenzen nutzen als im Nutzungsvertrag aufgeführt oder anderweitig zwischen Parteien vereinbart, muss er dies unverzüglich Shiftmove anzeigen. Daraufhin wird Shiftmove die Gebühren gemäß Ziff. 1.9.3 entsprechend den tatsächlich genutzten Lizenzen anpassen. Sollte der Kunde die o.g. Meldung unterlassen und Shiftmove die Nutzung weiterer Lizenzen feststellen, kann Shiftmove die Gebühren gemäß Ziff. 1.9.3. entsprechend anpassen. Eine Reduzierung der Gebühren aufgrund von nicht genutzten Lizenzen ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Gebühren für tatsächlich nicht genutzte Lizenzen nicht erstattungsfähig.
1.8. Laufzeit und Kündigung
1.8.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ergibt sich die Mindestvertragslaufzeit des Nutzungsvertrages aus der in der Bestellung im Webshop angegebenen Nutzungsdauer, die durch die Bestellbestätigung angenommen wurde oder aus dem individuellen Angebot der Shiftmove, welches der Kunde angenommen hat.
1.8.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens acht (8) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kunden oder durch Shiftmove gekündigt wird.
1.8.3. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund, der Shiftmove zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt, gilt insbesondere:
- wenn der Kunde mit der Bezahlung von mindestens zwei (2) aufeinanderfolgenden, fälligen
Rechnungen von Shiftmove in Verzug ist,
- wenn ein erheblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten vorliegt. Im Falle einer behebbaren Verletzung, wenn diese Verletzung trotz Aufforderung nicht binnen dreißig (30) Tagen
behoben wird, oder
- wenn sich die finanzielle Situation des Kunden nach Abschluss des Nutzungsvertrages wesentlich
verschlechtert und es nahe liegt, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine vertraglichen
Pflichten gegenüber Shiftmove zu erfüllen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages endet das Recht, die Shiftmove Produkte zu nutzen. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag geschuldeten und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung noch offenen Gebühren werden unverzüglich zur Zahlung fällig.
1.9. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
1.9.1. Der Vertrag zwischen Shiftmove und dem Kunden kommt zustande, wenn Shiftmove die Bestellung des Kunden im Onlineshop durch Zusendung einer Bestellbestätigung annimmt oder wenn der Kunde das individuelle Vertragsangebots von Shiftmove annimmt oder wenn beide Parteien ein Angebot unterzeichnen.
1.9.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten innerhalb seines Kunden-Accounts, insbesondere die für den Rechnungsversand angegebene E-Mail-Adresse, stets zu aktualisieren. Alternativ kann er Shiftmove per E-Mail an support@shiftmove.com über etwaige Änderungen seiner Kontaktdaten informieren. Sollte der Kunde keine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben und der Rechnungsversand dadurch nicht möglich sein, trägt er die Kosten, die dadurch entstehen.
1.9.3. Die Gebühren für die Nutzung der Shiftmove Produkte und die Gebühren für die etwaige Inanspruchnahme von Onboarding-Services und Professional Services, die in dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden definiert werden, sind jeweils jährlich im Voraus zu entrichten.
1.9.4. Der Kunde stimmt hiermit einer elektronischen Übermittlung der Rechnung durch Shiftmove zu. Die Rechnungsbeträge sind spätestens vierzehn (14) Werktage nach Zugang der elektronischen Rechnung auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Rechnungserhalt bei Shiftmove eingegangen ist und der Kunde nicht hinreichend darlegt hat, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
1.9.5. Shiftmove kann darüber hinaus mit dem Kunden die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, wie z.B. kundenspezifische Konfigurations-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen oder Onboarding Dienstleistungen, wie z.B. Mitarbeiterschulungen oder das Hochladen der Kundendaten in die jeweiligen Shiftmove Produkte vereinbaren. Dabei handelt es sich grundsätzlich um einmalige Leistungen, welche separat vergütet werden und in dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden definiert werden. Sollten individuelle Konfigurations- oder Entwicklungsleistungen in die Nutzung der Shiftmove Produkte durch den Kunden einfließen, gewährt ihm Shiftmove während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der relevanten geistigen Eigentumsrechte in dem für die Nutzung des jeweiligen Shiftmove Produkts erforderlichen Ausmaß.
1.9.6. Shiftmove ist berechtigt, die Preise und Gebühren (nachfolgend gemeinsam auch: „Preise“) für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen in angemessener Höhe anzupassen, um die Auswirkungen von Änderungen der mit der Zurverfügungstellung der Shiftmove Produkte verbundenen Gesamtkosten, (insb. Personal-, Energie, Lizenzkosten) auszugleichen. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B.: Lohnkosten), werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Energiekosten erfolgt. Die Preissteigerung kann auf dieser Basis von uns nur entsprechend der Kostenerhöhung erfolgen. Shiftmove wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, hat Shiftmove das Recht, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. der Anzahl der gebuchten Lizenzen resultierende Änderung des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.
1.9.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Shiftmove berechtigt, unter Vorbehalt sämtlicher sonstiger Rechte den Zugang des Kunden bzw. der Nutzer zum Shiftmove Produkt ganz oder teilweise zu sperren oder den Leistungsumfang zu beschränken, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Kosten ungekürzt weiterzuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Shiftmove dies mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen ankündigt und der Kunde die entsprechende Zahlungsverpflichtung nicht angemessen begründet bestritten hat. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche der Shiftmove nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Ansprüchen von Shiftmove stehenden Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
1.9.8. Alle unsere Angaben zu Gebühren und Preisen verstehen sich zuzüglich Steuern (wie z.B. Mehrwertsteuer), Abgaben, oder Zölle; diese sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen.
1.9.9. Gutschriften in der Form von freiwilligen Rabatten und Wertcoupons, die auf das Konto des Kunden bei Shiftmove gutgeschrieben werden, verfallen mit Vertragsende, haben keinen Währungs- oder Tauschwert und sind weder übertragbar noch erstattungsfähig.
1.10. Haftung
1.10.1. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Shiftmove, ihrer gesetzlichen Vertreter, verbundenen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Shiftmove im Übrigen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche gegen Shiftmove aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Einschränkungen gemäß vorstehender Punkte gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Shiftmove, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Genauso werden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften von den oben genannten Haftungsbeschränkungen nicht erfasst.
1.10.2. Höhere Gewalt Keine der Parteien haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Nutzungsvertrags aufgrund von Ereignissen, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen, wie z.B. Denial-of-Service-Angriffe, Leistungsversagen Dritter (Hostingprovider, Energieversorger, etc.), Streiks, Versorgungsengpässe, Unruhen, Brände, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Regierungsmaßnahmen oder andere Fälle höherer Gewalt, die die an der Erfüllung gehinderte Partei nicht zu vertreten hat. Vereinbarte Leistungsfristen und -termine verschieben sich um die Dauer der Verhinderung durch das Ereignis höherer Gewalt sowie eine angemessene Anlaufzeit. Die von einem solchen Ereignis höhere Gewalt betroffenen Partei hat die andere Partei unverzüglich hiervon und von der voraussichtlichen Dauer des Hinderungsgrundes zu informieren.
1.10.3. Verantwortlichkeit für technische Störungen Shiftmove übernimmt keine Verantwortung für Beeinträchtigungen oder Störungen der Nutzungen der Shiftmove Produkte, die auf von Shiftmove nicht beherrschbare technische Störungen (Einschränkungen, Verzögerungen, oder sonstigen Problemen aufgrund von Ausfällen oder Störungen bei der Datenübertragung über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets) zurückzuführen sind.
1.10.4. Links zu fremden Webseiten In den Shiftmove Produkten können Links enthalten sein, die auf die Webseiten von Drittanbietern verweisen. Die Aktivierung entsprechender Links kann dazu führen, dass Nutzer die Shiftmove Produkte verlassen und auf die Webseite eines Drittanbieters weitergeleitet werden. Solange Shiftmove nicht wusste oder wissen musste, dass die Website der Drittanbieter rechtswidrige oder schädliche Inhalte enthält, haftet Shiftmove nicht für den Inhalt solcher Webseiten von Drittanbietern und es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Nutzungsbedingungen entsprechender Webseiten zu prüfen.
1.11. Gewährleistungen
1.11.1. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, um personenbezogene Daten in die Shiftmove Produkte einzupflegen. Shiftmove haftet nicht für den Inhalt der vom Kunden oder der Nutzer bereitgestellten Daten oder die Art und Weise, wie der Kunde oder Nutzer die Shiftmove Produkte zur Speicherung oder Verarbeitung der Daten nutzen.
1.11.2. Der Kunde sowie Nutzer dürfen die Shiftmove Produkte nicht verwenden, um (i) Straftaten oder Rechtsverstöße zu begehen oder solche zu fördern, (ii) Viren oder sonstige Schadsoftware zu speichern, zu übertragen oder zu verbreiten, (iii) Daten zu speichern oder zu verbreiten, die bösartig oder technisch schädigend sind oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen oder auf andere Weise rechtswidrig, anstößig oder obszön sind, (iv) Shiftmove zu hacken, (v) Daten zu korrumpieren, (vi) andere Kunden oder Nutzer zu stören oder zu beinträchtigen, (vii) die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, (viii) unaufgefordert Werbe- oder Marketingbotschaften zu schicken oder (ix) zu versuchen, die Leistung oder Funktionalität der Shiftmove Produkte oder anderer über die über die jeweiligen Produkte zugänglicher IT-Systeme zu beeinflussen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle von ihm berechtigten Nutzer vorstehende Bestimmung einhalten.
1.11.3. Shiftmove stellt alle Shiftmove Produkte zur Verfügung und leistet alle zusätzlichen Leistungen unter Beachtung angemessener Sorgfalt sowie branchenüblicher Standards und Gepflogenheiten.
1.11.4. Shiftmove entwickelt alle Shiftmove Produkte kontinuierlich weiter und ist dabei bestrebt, allen Kunden fortlaufend neue, innovative Funktionen und Leistungen anzubieten. Dabei haben Kunden stets Zugang zur jeweils aktuellen Version der jeweils vertraglich vereinbarten Shiftmove Produkte. Shiftmove ist berechtigt, einzelne Bestandteile der Shiftmove Produkte von Zeit zu Zeit zu aktualisieren oder nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu modifizieren. Änderungen an den Shiftmove Produkten, die Funktionsfähigkeit des Shiftmove Produkts nicht berühren oder zu einer Verbesserung des Produkts führen und dem Kunden zumutbar sind, sind jederzeit zulässig. Führen die Änderungen dazu, dass Shiftmove Produkte wesentliche Funktionen nicht mehr erbringen können und werden diese Funktionen nicht durch gleichwertige Funktionen ersetzt, kann der Kunde (anteilige) Rückzahlung hierfür gezahlter Beträge verlangen. Shiftmove und der Kunde haben in diesem Fall ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die eingestellte Funktion.
1.11.5. Shiftmove ist berechtigt, Nutzungsdaten zum Zwecke der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Shiftmove Produkte sowie zur Bereitstellung anonymisierter Benchmarks und Kennzahlen auszuwerten.
1.11.6. Shiftmove behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Software und die uneingeschränkte Nutzung der Hardware zu unterbrechen, solange und soweit dies aus zwingenden Gründen, bspw. bei unbefugten Angriffen auf Daten oder Rechner, zur Beseitigung unvorhergesehener Sicherheitslücken oder sonstiger schwerwiegender Störungen erforderlich ist. Shiftmove wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Leistungsbeeinträchtigung in Kenntnis setzen und dem Kunde unverzüglich nach Beendigung der Gefahr die Nutzungsmöglichkeit wieder einräumen. Diese kurzzeitigen Einschränkungen begründen keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche des Kunden.
1.12. Kontaktaufnahme
Shiftmove verwendet die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten, um per E-Mail oder mithilfe anderer Kommunikationskanäle über eigene ähnliche Produkt- und Dienstleistungsangebote zu informieren und die Zufriedenheit der Kunden mit den genutzten Leistungen zu prüfen. Sollten keine weitere Zusendung von Werbeinformationen oder die Kontaktaufnahme zu anderen Zwecken gewünscht sein, kann die werblichen Nutzung der Kontaktdaten jederzeit durch Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
1.13. Vertraulichkeit
1.13.1. Vertrauliche Informationen Bei der Zusammenarbeit im Rahmen des Nutzungsvertrags kann es dazu kommen, dass eine Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) „vertrauliche Informationen“ offenlegt; darunter ist alles zu verstehen, was angesichts der Natur der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu bewerten ist, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäfts-, Produkt-, Technologie- und Marketinginformationen. Vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Ihre personenbezogene Daten des Kunden. Die Kennzeichnung "vertraulich" ist ein klarer Hinweis für die empfangende Partei, dass die entsprechenden Daten oder Unterlagen vertraulich sind. Unbeschadet dessen umfassen vertrauliche Informationen keine Daten oder Unterlagen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder gemacht werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, die (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, die (iii) von einer Drittpartei erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde oder die (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
1.13.2. Offenlegung Sollte eine der Parteien der anderen Partei vertrauliche Informationen offenlegen, verpflichtet sich die empfangende Partei, (i) die vertraulichen Informationen geheim zu halten und vertraulich zu behandeln, (ii) die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Nutzungsvertrag zu verwenden, und (iii) die vertraulichen Informationen nur in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt („Offenlegung“) oder mit der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei offenzulegen. Eine empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Unterauftragnehmer weitergeben, die die betreffenden vertraulichen Informationen zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt sicher, dass jede dieser Personen, an die die vertraulichen Informationen weitergegeben werden, die in diesem Abschnitt ("Offenlegung") genannten Verpflichtungen einhält. Eine empfangende Partei darf vertrauliche Informationen auch in dem Mindestmaß offenlegen, das (i) aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Aufsichts-, Gerichts-, Regierungs- oder ähnlichen Behörde oder Steuerbehörde oder (ii) durch die Gesetze oder Vorschriften eines Landes, denen die Angelegenheiten der empfangenden Partei unterliegen, erforderlich ist. Gleiches gilt für eine Offenlegung, die nach § 5 Geschäftsgeheimnisgesetz zulässig ist.
1.13.3. Rückgabe von vertraulichen Informationen Eine empfangende Partei ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen (oder Teile davon in jeglicher Form), die ihr zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich zu vernichten (oder an die offenlegende Partei zurückzugeben). Dies gilt nicht für (digitale) Kopien, die die empfangende Partei zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Dokumentations- und Archivierungspflichten angefertigt hat.
1.13.4. Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung Die Pflichten der Parteien gemäß Ziff. 1.13. bestehen für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren ab dem Ende des Nutzungsvertrags fort.
2.1. Bestimmungen im Rahmen der Nutzung der Avrios Plattform
Die Klauseln unter 2.1. finden ausschließlich dann Anwendung, wenn der Kunde die Avrios Plattform entweder im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder im Rahmen eines kostenlosen Gratis-Plans nutzt.
2.1.1. Voraussetzung für die Nutzung der Avrios Plattform ist das Vorhandensein einer Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie eines Internetbrowsers beim Kunden bzw. beim jeweiligen Nutzer, für das der Kunde bzw. Nutzer in eigener Verantwortung zu sorgen hat.
2.1.2. Voraussetzung für die Nutzung der Avrios-Plattform ist ein „Kundenkonto“. Ein Kundenkonto kann entweder über das Self-Service-Portal erstellt werden oder Shiftmove richtet ein Kundenkonto für den Kunden ein und teilt ihm die Anmeldeinformationen mit. Nutzer können mit der Organisation des Kunden verbundene Personen oder Externe sein, die von Ihm bevollmächtigt sind, auf die Avrios-Plattform zuzugreifen und diese zu benutzen (im Folgenden auch: „autorisierte Benutzer“ genannt). Der Kunde kann im Kundenkonto jederzeit im eigenen Ermessen „autorisierte Benutzer“ hinzufügen oder diese löschen. Jeder autorisierte Benutzer muss bei der Erstanmeldung die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Shiftmove behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit im eigenen Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren, sofern diese Änderungen die Funktion der Avrios-Plattform oder Rechte des Kunden im Rahmen des Nutzungsvertrags nicht auf unzumutbare Weise einschränken. Bei wesentlichen Änderungen wird Shiftmove alle autorisierten Benutzer auffordern, den aktualisierten Nutzungsbedingungen erneut zuzustimmen. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass seine autorisierten Benutzer die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen einhalten und dass deren Zugangsdaten sicher verwahrt und regelmäßig aktualisiert werden.
2.1.3. Shiftmove stellt eine Basis-Version der Avrios-Plattform kostenfrei zur Verfügung („Gratis-Plan“). Shiftmove behält sich vor, Umfang und Spezifikation des Gratis-Plans jederzeit und im eigenen Ermessen zu ändern und den Gratis-Plan dem Kunden gegenüber jederzeit mit angemessener Frist zu kündigen. Der Kunde kann den Zugang zum Gratis-Plan jederzeit beenden und sein Kundenkonto schließen, indem er Shiftmove vertragskonform davon in Kenntnis setzt. Auch bei Wechsel von einem kostenpflichtigen Nutzungsvertrag auf einen Gratis-Plan bleiben offene Zahlungsverpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag bestehen und der Wechsel ist nur zum Ende der jeweiligen, im Nutzungsvertrag vereinbarten Abo-Periode möglich.
2.1.4. Online- und virtuellen Support-Ressourcen stehen allen autorisierten Benutzern kostenlos zur Verfügung. Zusätzliche Supportleistungen via Chat, E-Mail-, oder Telefonsupport sowie individuelle Onboarding-Leistungen können nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags und gemäß den Bestimmungen und Leistungsspezifikationen des jeweiligen Vertrags in Anspruch genommen werden.
2.1.5. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags können Kunden Daten jederzeit von der Avrios-Plattform herunterladen. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags gewährt Shiftmove dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum und vorbehaltlich der Bedingungen des Nutzungsvertrags einen eingeschränkten Zugang zur Avrios-Plattform, um ihm zu ermöglichen, seine Kundendaten auch nach Vertragsende noch von der Avrios-Plattform herunterzuladen. Dies setzt voraus, dass der Kunde Shiftmove innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Beendigung des Nutzungsvertrags eine entsprechende Aufforderung zukommen lässt. Weitergehende Verpflichtungen für Shiftmove, den Kunden beim Herunterladen der Kundendaten zu unterstützen oder Kundendaten in seinem Auftrag zu exportieren, bestehen nicht. Dreißig (30) Tage nach Vertragsende werden alle Kundendaten unter Berücksichtigung der internen Richtlinien zur Datenarchivierung von der Avrios-Plattform sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
2.1.6. Im Rahmen der Avrios Plattform steht dem Kunden auch ein Reparaturservice Feature zur Verfügung. Shiftmove wird bei der Nutzung dieses Features ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Leistungserbringer (bspw. Werkstätten) tätig. Der Kunde schließt mit dem Leistungserbringer einen eigenen Vertrag. Shiftmove übernimmt für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung keine Haftung. Der Leistungsumfang von Shiftmove besteht lediglich in der Vermittlung des Leistungserbringers. Die Leistungen des Leistungserbringers werden allein von diesem abgerechnet.
2.1.7. Für die Nutzung des Features Führerscheinkontrolle benötigen alle vom Kunden hierfür vorgesehenen Fahrer ein Smartphone mit Autofokus-Kamera sowie eine E-Mail-Adresse oder Handynummer. Die Nutzung des Compliance-Tools setzt voraus, dass jeder Fahrer Zugang zu einem Rechner mit Internetanschluss hat.
2.2. Allgemeine Bestimmungen im Rahmen der Nutzung des Vimcar Fahrtenbuches und Vimcar Fleet
Die Klauseln unter 2.2. finden ausschließlich dann Anwendung, wenn der Kunde das Vimcar Fahrtenbuch oder Vimcar Fleet (Fleet Fahrtenbuch und/oder Fleet Geo) (im Folgenden auch: „Vimcar Produkte“) entweder im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder im Rahmen einer Testphase nutzt. Shiftmove vertreibt die Vimcar Produkte lediglich selbst oder über lizenzierte Händler. Erfolgt ein Erwerb von Vimcar Produkten über den lizenzierten Einzelhandel (z.B. Elektronikfachmärkte, Softwareshops, Autohäuser, etc.), so finden diese AGB nur insoweit Anwendung, als dass die Nutzung der Software und die Bereitstellung der Hardware betroffen ist. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers. Voraussetzung für die Nutzung der Vimcar Produkte ist das Vorhandensein einer Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie eines Internetbrowsers beim Kunden bzw. beim jeweiligen Nutzer, für das der Kunde bzw. Nutzer in eigener Verantwortung zu sorgen hat.
2.2.1. Hardware
2.2.1.1. Vimcar Fahrtenbuch und Vimcar Fleet bestehen aus einem Vimcar OBD Stecker, der dem Kunden mietweise überlassen wird sowie bei Bedarf einem Verlängerungskabel zum Anschluss des OBD Steckers oder einer Vimcar GPS-Ortungseinheit “Vimcar Box” (beide nachstehend "Hardware") und der Vimcar Software, verfügbar für iOS, Android, und als Webversion für Fahrer (http://app.vimcar.com) und Fuhrparkleiter (http://fleet.vimcar.com), sofern Vimcar Fleet zusätzlich gebucht wurde. Die Software stellt Shiftmove dem Kunden mietweise zur Verfügung (Ziff. 1.7.). Im Einzelfall kann eine Nutzung ohne Hardware möglich sein. In diesem Fall finden die Regelungen in diesen AGB keine Anwendung, die die Hardware betreffen.
2.2.1.2. Der Versand der Hardware erfolgt per Post. Shiftmove trägt das Versandrisiko. Nach Erhalt hat der Kunde die Hardware auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und Shiftmove derartige Mängel unmittelbar anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
2.2.1.3. Der mietweise überlassene Vimcar OBD Stecker wird in den (sich meist im Fußraum befindlichen) Diagnoseanschluss des Fahrzeuges eingesteckt. Diese Technik ermöglicht Zugriff auf Daten direkt aus dem Fahrzeug, was das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs begünstigt (solange der Stecker sich im Diagnoseanschluss befindet). In dem Vimcar OBD Stecker ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält der Vimcar OBD Stecker zudem eine SIM-Karte. Diese darf nicht aus dem Vimcar OBD Stecker entfernt werden und ist ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vimcar Produkt zu verwenden. Die Telekommunikationsleistung im Rahmen der Nutzung des OBD Steckers inkl. Simkarte wird von der 1NCE GmbH, Sternengasse 14-16, 50667 Köln (Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 92529) oder der Munic S.A., 100 Avenue de Stalingrag Villejuif, 94800 France (Siren Nummer: 442484556) erbracht. Die mietweise überlassene Vimcar Box wird an der Starthilfevorrichtung befestigt. Diese Technik ermöglicht die Nutzung von Vimcar ohne Verwendung von OBD-Daten. In der Vimcar Box ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält die Vimcar Box zudem eine SIM-Karte. Shiftmove schuldet nicht die Installation der Hardware. Die oben beschriebene Hardware ist mit dem vom Kraftfahrtbundesamt geforderten, europaweit gültigen, E-Zertifikat zertifiziert, sodass die Nutzung die Zulassung des Kraftfahrzeuges nicht beeinträchtigt. Die Installation der Hardware erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung. Im Falle von Unsicherheiten mit der technischen Handhabung wird empfohlen eine Fachwerkstatt zu konsultieren. Der Kunde muss eigenständig, vor Bestellung, mit dem Hersteller seines Kraftfahrzeuges klären, ob die Installation der Hardware Einfluss auf die jeweilige Herstellergarantie haben kann.
2.2.1.4. Der Kunde hat vor Bestellung die Kompatibilität von Hardware und Kraftfahrzeug anhand der auf der Vimcar Website zur Verfügung gestellten Daten zu prüfen (https://vimcar.de/support/bestellung). Shiftmove weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht sämtliche Fragen der Kompatibilität bereits vor Bestellung durch Shiftmove geklärt werden können. Dies resultiert unter anderem aus der Vielzahl verschiedener KFZ-Modelle, individueller Ausstattungen und Hersteller. Eine Gewähr für die Kompatibilität der Hardware kann Shiftmove nur übernehmen, sofern Shiftmove den Kunden ausdrücklich und in Textform über diese informiert hat. Für Fehler und/oder Schäden, die auf eine fehlende Kompatibilität zurückzuführen sind, übernimmt Shiftmove ansonsten keine Haftung. Der Kunde wird unverzüglich nach Erhalt der Hardware eine Überprüfung der Kompatibilität mit seinem KFZ sowie einen Test der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Vimcar Produkts durchführen und Shiftmove auf etwaige, für ihn erkennbare, Fehler und/oder Fehlfunktionen unverzüglich hinweisen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine erforderliche Mitwirkung der jeweiligen Nutzer hierbei erfolgt.
2.2.1.5. Der Nutzer erhält etwaige Softwareupdates einschließlich der Firmware auf der Hardware, die gegebenenfalls zum ordnungsgemäßen Betrieb der Software erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Hardware ausschließlich mit der von Shiftmove zur Verfügung gestellten Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der überlassenen Hardware dürfen ausschließlich von Shiftmove durchgeführt werden. Die Wartung durch den Kunden, Nutzer oder einen nicht von Shiftmove autorisierten Dritten können zu irreversibler Beschädigung der Hardware führen. In diesem Fall wird der in Ziff. 2.2.1.8. ausgeschriebene Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt. Shiftmove ist berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf der Hardware durchzuführen.
2.2.1.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Hardware auf eigene Kosten unverzüglich an die Shiftmove GmbH (Warschauer Str. 57, 10243 Berlin) zurückzusenden. Hardware, die nicht binnen vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende bei Shiftmove eingegangen ist, wird dem Kunden mit einem Betrag in Höhe von 119 Euro (exkl. MwSt.) berechnet, sofern der Kunde keinen Zustellungsnachweis des von ihm beauftragten Versanddienstleisters vorlegen kann. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Shiftmove kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Versandrisiko der Rücksendung sowie die Verantwortung für eine sachgerechte Verpackung trägt der Kunde.
2.2.1.7. Shiftmove übernimmt für die gesamte Dauer des Nutzungsvertrages die Kosten für einen etwaigen Austausch oder eine Reparatur der Hardware, soweit die aufgetretenen Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Reklamiert der Kunde einen Fehler der Hardware, überprüft Shiftmove deren Funktionsfähigkeit. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hardware defekt ist, wird dem Kunden oder dem jeweiligen Nutzer auf Kosten von Shiftmove eine Austauschhardware zugesandt. Ist die Hardware bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden oder des Nutzers zurückzuführen, ist Shiftmove berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Shiftmove ist berechtigt, die dem Kunden überlassene Hardware durch mindestens gleichwertige Hardware zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software ist kein Mangel, wenn sie aus Mängeln der beim Kunden bzw. beim Nutzer vorhandenen Hardware, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder vergleichbaren Umständen, die nicht im Einflussbereich von Shiftmove liegen, resultiert.
2.2.1.8. Die Hardware oder sonstige dem Kunden überlassenen Endgeräte verbleiben im Eigentum von Shiftmove und müssen nach Vertragsende an Shiftmove nach Maßgabe von Ziff. 2.2.1.6. zurückgesandt werden. Die Hardware ist während der Überlassung pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für den Schaden, der während der Überlassung an der Hardware durch sein Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen entsteht. Bei Verlust oder irreversibler Beschädigung der Hardware wird dem Kunden in diesem Fall der Wert der Hardware in Rechnung gestellt. Der Wert des OBD Steckers beträgt 119 Euro (exkl. MwSt.). Der Wert der Vimcar Box beträgt 119 Euro (exkl. MwSt.). Irreversible Beschädigungen sind auch solche, deren Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Der Kunde hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
2.2.2. Anlegung eines Kunden Accounts
Zur Nutzung der Vimcar Produkte ist ein Account erforderlich, den der Kunde unter der ihm individuell mitgeteilten Website erstellt, sofern nicht ein solcher ausnahmsweise durch Shiftmove für den Kunden erstellt wurde. Die Vimcar App oder die Vimcar Fleet App lädt der Kunde bzw. Nutzer in den entsprechenden "App-Stores" (iOS, Android) selbstständig auf sein Endgerät herunter oder kann alternativ die Webversionen (http://app.vimcar.com bzw. http://fleet.vimcar.com) nutzen. Hat der Kunde die Hardware im Einzelhandel erworben, so gilt dieser Absatz für ihn nicht.
2.2.3. Das Vimcar Fahrtenbuch
2.2.3.1. Das Vimcar Fahrtenbuch ist ein elektronisches Fahrtenbuch zur Dokumentation der mit einem gewerblich angemeldeten PKW getätigten Fahrten.
2.2.3.2. Das Vimcar Fahrtenbuch orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften der Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland zu digitalen Fahrtenbüchern. Shiftmove erklärt nach bestem Wissen, dass die derzeitige Programmversion die technischen Voraussetzungen für die Führung eines ordnungsgemäßen digitalen Fahrtenbuchs erfüllt und auch zukünftige Updates die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat geprüft, dass das Vimcar Fahrtenbuch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Fahrtenerfassungen in allen wesentlichen Bereichen die IT-Ordnungsmäßigkeitsanforderungen an digitale Fahrtenbücher gemäß BMF Schreiben vom 18. November 2009, BStBl. I 2009, S. 1326, Az. IV C 6 - S 2177/07/10004, geändert durch BMF Schreiben vom 15. November 2012, BStBl. I 2012, S. 1099 erfüllt. Der komplette Testbericht ist hier abrufbar: https://vimcar.de/kpmg.
2.2.3.3. Shiftmove weist darauf hin, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, elektronische Fahrtenbücher von der Finanzverwaltung zertifizieren zu lassen oder eine offizielle Zulassung elektronischer Fahrtenbücher durch die Finanzverwaltung zu erhalten. Die Prüfung, ob ein elektronisches Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist, erfolgt immer nur im Einzelfall. Der Kunde verpflichtet sich daher die Anwendungshinweise im Fahrtenbuch zu befolgen und keine Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Vimcar Fahrtenbuchs zu verletzen.
2.2.3.4. Besteht Bedarf zur nachträglichen Anpassung des Fahrtenbuchs, kann der Kunde bis zu sieben Tage nach der jeweiligen Fahrt Änderungen im Fahrtenbuch selbsttätig vornehmen. Der Kunde kann darüber hinaus eine Anpassung des Fahrtenbuchs durch den Kundenservice nur bis zu 7 Tage nach der Fahrt verlangen (Ausschlussfrist). Es obliegt dem Kunden die aufgezeichneten Fahrten zeitnah und innerhalb der vorgegebenen Frist (7-Tage-Frist) auf Plausibilität zu prüfen und zu bearbeiten (kategorisieren). Kommt es zu technisch bedingten Abweichungen bei der Fahrtenerfassung, obliegt es dem Kunden umgehend und vollumfänglich an der Behebung mitzuwirken. Shiftmove behält sich vor, Anfragen zu Fahrten, die älter als 90 Tage sind, abzulehnen.
2.2.3.5. Nach derzeit geltender Rechtslage ist es für die Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs durch das Finanzamt erforderlich, dass der Kunde mindestens zweimal im Jahr manuell den Kilometerstand laut Wegstreckenzähler im Fahrzeug in das Fahrtenbuch einträgt. Der Kunde verpflichtet sich zur Eingabe und wird hierauf in der Vimcar App/Webanwendung entsprechend hingewiesen.
2.2.4. Vimcar Fleet Geo
Vimcar Fleet Geo bietet dem Kunden eine Echtzeitortung und eine Routendokumentation im Rahmen der unternehmensinternen Fuhrparkverwaltung. Ob und wie die zuvor genannten Funktionen bei dem jeweiligen Kunden eingesetzt werden dürfen, obliegt der Einzelfallprüfung des Kunden.
2.2.5. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht den Vertrag über die Nutzung von Vimcar Produkten binnen dreißig (30) Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt dreißig (30) Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Sollte der Kunde Unternehmer gemäß §14 BGB sein, besteht das Widerrufsrecht nur bei einer Erstbestellung von Vimcar Produkten. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Shiftmove (Shiftmove GmbH, Warschauer Str. 57, 10243 Berlin, E-Mail: contact@shiftmove.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Shiftmove ihm alle Zahlungen, die Shiftmove von ihm erhalten hat einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Shiftmove angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Shiftmove eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Shiftmove dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Shiftmove über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an Shiftmove zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
An:
Shiftmove GmbH
Warschauer Str. 57
10243 Berlin
contact@shiftmove.com
WIDERRUF
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Bestellung der folgenden Produkte /die Erbringung der folgenden Dienstleistungen
- Bestellt am/erhalten am (*)- Name des Kunden - Anschrift des Kunden - Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum
Mit Abschluss dieser AGB beauftragt der Kunde Shiftmove zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Der unter https://www.shiftmove.com/de/legal/dpa verfügbare Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Teil dieser Vereinbarung. Es obliegt dem Kunden, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung angemessen für seine eigenen Zwecke zu dokumentieren. Shiftmove verpflichtet sich, alle gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Bestimmungen des Nutzungsvertrags, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, die Beendigung des Nutzungsvertrags zu überdauern, gelten nach Beendigung oder Ablauf des Nutzungsvertrags fort (einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte “Vertraulichkeit“, “Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen“, “Rechte zur Nutzung der Shiftmove Produkte“, “Hardware” und “Haftung“).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist der Sitz von Shiftmove. Shiftmove ist stattdessen auch berechtigt, die Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.